Ihr Notar für Fimengründung
und Unternehmensrecht
Wir sind ab der Gründung Ihres Unternehmens an Ihrer Seite. Mein Team und ich unterstützen Sie in allen unternehmensrechtlichen Belangen:
- Gründung einer GmbH
- Betreuung
- Umgründung
- Nachfolge
Kostenlose Erstberatung bei Ihrem Notar für Firmengründungen
Unternehmensrechtliche Angelegenheiten wie die Gründung einer GmbH werfen oft viele Fragen auf. Ein Notar kann Sie bei der Planung der Firmengründung unterstützend beraten und Ihnen bei der Entscheidungsfindung zur Seite stehen.
Wir laden Sie daher herzlich zu einem kostenlosen Erstgespräch im Elefantenhaus am Linzer Hauptplatz ein. Wir bieten Ihnen verlässliche Begleitung, um gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen zu meistern.
Als Notar unterstützen mein Team und ich Sie bei allen Fragen rund um die Firmengründung. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose, persönliche Erstberatung.
Firmengründung
Bei der Gründung kann ein Notar bei vielen Themen helfen:
- Auswahl der richtigen Rechtsform (OG, KG, GmbH, etc.) und Definition der Gewerbeart
- Erstellung eines Gesellschaftervertrags
- Firmenbucheintrag und Anmeldung der Geschäftsführer im Firmenbuch
- Muster-Firmazeichnung des Geschäftsführers
- Befreiung von Eintragungsgebühr in das Firmenbuch gemäß NeuFög (Neugründungs-Förderungsgesetz)
Wir bringen Ihr Unternehmen schnell und kompetent an den Start und sorgen für eine reibungslose Firmengründung.
Betreuung
Nach der Firmengründung ist die Arbeit eines Notars noch lange nicht zu Ende. Damit Sie sich um Ihr Geschäft kümmern können, unterstützen wir Sie als objektiver und erfahrener juristischer Berater laufend bei:
- Bestellung von neuen Geschäftsführern
- Vertretung in Gesellschafterversammlungen
- Beurkundung von General- und Hauptversammlungen
- Einreichungen beim Firmenbuchgericht und amtliche Firmenbuchauszüge
- Gründung und Vertretung von Privatstiftungen
Wir begleiten Sie durch den Prozess der Firmengründung und betreuen Sie in allen juristischen Belangen im laufenden Geschäft.
Umgründung
Die Dynamik der Märkte und die sich ständig wandelnden Bedürfnisse der Kunden erfordern eine kontinuierliche Anpassung und Entwicklung von Unternehmen. Als Notar unterstützen wir Sie bei allen Arten von Firmengründungen, so wie auch bei Umgründungen nach dem Umgründungssteuergesetz (UmgrStG).
- Verschmelzung: Bei einer Verschmelzung vereinigen sich zwei oder mehrere Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.B. GmbH, AG), wobei dadurch die übertragende Gesellschaft untergeht.
- Umwandlung: Im Zuge einer Umwandlung wird das Vermögen einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) auf einen Nachfolgerechtsträger übertragen. Dies kann entweder der Hauptgesellschafter der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft oder eine neu gegründete Personengesellschaft sein.
- Einbringung: Bei einer Einbringung nach dem Umgründungssteuergesetz wird vom Einbringenden ein Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil oder Kapitalanteil auf eine Körperschaft (z.B. GmbH) übertragen.
- Zusammenschluss: Ein solcher liegt vor, wenn sich Personen unter Übertragung von Vermögen zu einer Personengesellschaft zusammenschließen und hierfür ausschließlich Gesellschaftsrechte als Gegenleistung erhalten.
- Realteilung: Das ist die Umkehr des Zusammenschlusses und liegt vor, wenn eine Mitunternehmerschaft Vermögen auf ihre Gesellschafter überträgt und die Gesellschafter als Gegenleistung ihre Gesellschafterrechte (teilweise) aufgeben.
- Spaltung: Eine Spaltung liegt vor, wenn eine Körperschaft (z.B. GmbH) Vermögen auf eine oder mehrere andere Körperschaften (z.B. GmbH) überträgt. Die Gesellschafter der übertragenden Körperschaft erhalten dann als Gegenleistung neue Anteile an der übernehmenden Körperschaft.
Bei Umgründungen ist besonders darauf zu achten, dass diese nach dem Umgründungssteuergesetz erfolgen, damit es nicht zu hohen steuerlichen Belastungen kommt. Wir begleiten Sie kompetent und mit Erfahrung auf den neuen Wegen Ihres Wirtschaftslebens.
Nachfolge
Gibt es ein entspanntes Leben nach dem Pensionsantritt? Ja, wenn Sie die Unternehmensnachfolge rechtzeitig regeln und so Ihrem Unternehmen eine Zukunftsperspektive geben. Eine geordnete Übergabe ist essenziell für das weitere Bestehen.
Insbesondere bei Familienunternehmen sollte Klarheit über die Nachfolge herrschen, um Streitigkeiten vorzubeugen. In schlimmsten Fall kann das zu der Zerschlagung Ihres Unternehmens führen. Daher sollten unter anderem folgende erbrechtlichen Fragen geklärt werden:
- Welche Ansprüche werden möglicherweise an das Unternehmen gestellt? Was bedeutet das für die Erben?
- Was geschieht für den Fall, dass der Nachfolger seine Unternehmensanteile nicht übernimmt?
- Wenn minderjährige Kinder erben, wie kann das Unternehmen handlungsfähig bleiben?
Die Frage nach Gestaltung der Nachfolge ist ebenso wie die Firmengründung und Umgründung äußerst komplex. Ein Notar kann Sie bei der richtigen Anwendung des Gesellschafts- bzw. Erb- und Pflichtteilsrechts fachkundig beraten.
Das sagen unsere Kunden
„Herr Mag. Kriegleder hat für mich eine Firmengründung (GmbH), insbesondere eine Umgründung abgewickelt. Vom ersten Vertragsentwurf bis zur Eintragung im Firmenbuch lief alles kompetent, professionell und zügig ab. In diesem Notariat versteht man es ausserdem auch komplexe Vertragstexte in einer Art und Weise zu verfassen, dass diese auch verständlich sind!“
– Martin Ahrer
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